Geplantes KI-Training und heimliche Fotoanalyse: Metas neue Datenschutzrichtlinien und absurde Opt-out-Verfahren

Noyb warnt vor Missbrauch persönlicher Daten durch KI-Training ohne Zustimmung der Nutzer und fordert dringende Maßnahmen

Der Verbraucherschutzverein Robin äußert scharfe Kritik an den jüngsten Datenschutzänderungen von Meta und dem absurden Opt-out-Verfahren, das NutzerInnen auferlegt wird. Es sorgt für Aufsehen, dass Meta ab dem 26. Juni seine Datenschutzrichtlinien ändern wird, um die Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern (Beiträge, Videos, Fotos...) für das Training seiner künstlichen Intelligenz zu verwenden. Ohne die Zustimmung der NutzerInnen.

Der Punkt ist, dass Meta behauptet, auf der Grundlage eines legitimen Interesses zu handeln, das seiner Meinung nach über dem Grundrecht auf Schutz der persönlichen Daten der europäischen NutzerInnen steht. Und daher ohne die Notwendigkeit, eine Einwilligung einzuholen.
Noyb, die europäische Datenschutzorganisation um den österrreichischen Aktivisten Max Schrems, die das Thema aufgegriffen hat, ist der Ansicht, dass ein legitimes Interesse für diese Datennutzung nicht ausreicht, und hat deshalb in elf europäischen Ländern (darunter Italien) Beschwerden eingereicht. Die jeweiligen Aufsichtsbehörden wurden aufgefordert, ein Dringlichkeitsverfahren gemäß Artikel 66 DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) einzuleiten, um diese Initiative so schnell wie möglich zu stoppen, bevor sie, wie von Meta selbst angekündigt, am 26. Juni 2024 umgesetzt wird.

Max Schrems, Gründer von NOYB, betont insbesondere, dass Metas neue Datenschutzpolitik darauf abzielt, alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzerdaten, die seit 2007 im Web vorhanden sind, zu sammeln und sie für nicht näher spezifizierte Zwecke des Experimentierens mit KI-Technologien zu verwenden.

Nicht zu unterschätzen ist also die Existenz zahlreicher Konten, die von den Nutzern nicht mehr verwendet werden, insbesondere bei Facebook, und die immer noch große Mengen an persönlichen Daten enthalten, die ausgewertet werden können. Max Schrems geht mit Meta hart ins Gericht: „Meta sagt im Grunde, dass es ‚beliebige Daten aus beliebigen Quellen für beliebige Zwecke verwenden und jedem auf der Welt zur Verfügung stellen kann‘, so lange dies über ‚KI-Technologie‘ passiert. Das widerspricht eindeutig der DSGVO. ‚KI-Technologie‘ ist ein unglaublich breiter Begriff und Meta sagt nicht, für welche Zwecke es die Daten verwenden wird. Es könnte sich daher um einen einfachen Chatbot, extrem aggressive personalisierte Werbung oder sogar eine Killerdrohne handeln. Meta sagt sogar, dass es die Daten beliebigen ‚Dritten‘ zur Verfügung stellen kann.“

Das von Meta angebotene Opt-out-Formular ist aus Sicht des Verbraucherschutzvereins Robin eine Farce. Anstatt die Einwilligung der Nutzer:innen einzuholen, wie es das Gesetz verlangt, wälzt Meta die Verantwortung auf die NutzerInnen ab. Diese müssen innerhalb 26.06.2024 ein kompliziertes und trügerisches Formular ausfüllen, das persönliche Gründe für den Widerspruch verlangt. Es kann auf Facebook und Instagram über die Kontoeinstellungen aufgerufen werden (z.B. auf Facebook unter „Deine Informationen verwalten“). Der Widerspruch muss begründet werden. So geht der Datenschutz laut Meta.

Die zuständigen Datenschutzbehörden sind gefordert, ein schnelles und entschiedenes Vorgehen gegen Meta zu ergreifen. Berichte deuten laut Noyb darauf hin, dass dieser eklatante Verstoß gegen die DSGVO (erneut) auf einem „Deal“ mit der Irischen Datenschutzkommission beruht. Bereits in der Vergangenheit ermöglichte ein solcher Deal Meta die Umgehung der DSGVO, was zu einer Geldstrafe von 395 Millionen Euro führte.

 

Link: https://noyb.eu/de/noyb-urges-11-dpas-immediately-stop-metas-abuse-personal-data-ai

 

17. Juni 2024