Information und Weiterbildung für Südtiroler Konsumenten

Freier Zugang zum Kalterer See

Der Kalterer See ist ein öffentliches Gut und gehört eigentlich allen, ein freier Zugang bleibt der Bevölkerung aber trotzdem verwehrt: Menschen müssen entweder einen winzigen, unwürdigen Einstieg nutzen oder Eintritt bei gewinnorientierten Betreibern bezahlen.

Wir fordern einen kostenfreien, menschenwürdigen und sanften Zugang zum Kalterer See, damit der See tatsächlich als öffentliches Gut allen zugutekommt. 

In unserer Petition hat die Bevölkerung mit über 7.200 Unterschriften ein klares Zeichen an die Politik gesendet, dennoch bleiben die zuständigen Politiker*innen ungerührt: Verantwortliche aus Land und Gemeinde schieben sich gegenseitig die Zuständigkeiten zu. 

Unser nächster Schritt ist eine gerichtliche und juristische Klage. Für diese haben wir eine Spendenaktion gestartet und rufen die Bevölkerung zur Unterstützung auf.

 

Worum geht es? Warum wir für einen freien Zugang zum Kalterer See kämpfen

Fest steht: Der Kalterer See ist ein öffentliches Gut und MUSS deshalb der gesamten Bevölkerung frei zugänglich sein.

Tatsache ist jedoch auch, dass der Zugang für die Bevölkerung stark eingeschränkt ist: Es gibt keine würdevolle Möglichkeit, den See kostenfrei zu nutzen. Der einzige öffentliche Zugang über einen kleinen Steg ist wenig attraktiv und bietet keine wirklichen Aufenthaltsmöglichkeiten. 

Andere Seen in der Region –wie Montiggl, der Völser Weiher oder der Caldonazzosee im Trentino– bieten hingegen großzügige Aufenthaltsmöglichkeiten ohne Eintrittsgebühren.

Währenddessen kassieren gewinnorientierte Betreiber satte Profite auf Kosten der Bevölkerung.

 

Das Problem: Fehlende öffentliche Ausschreibung der Konzessionen führt zu Monopolstruktur

Für die bestehenden Stege am Kalterer See wurden die Konzessionen nie öffentlich ausgeschrieben. Dies führt zu einer Monopolstellung der aktuellen Betreiber und verhindert einen fairen Wettbewerb.

Eine Konzession ist eine Erlaubnis, ein öffentliches Gut (z. B. Wasser, Seeufer, Straße) privat nutzen oder wirtschaftlich betreiben zu dürfen.

 

Normalerweise gilt:

Öffentliche Ausschreibung: Die Konzession muss öffentlich ausgeschrieben werden, damit sich alle Interessierten bewerben können.

Faire Auswahlverfahren: Der Zuschlag erfolgt nach klaren, transparenten Kriterien (z. B. Preis, Nachhaltigkeit, Gemeinwohlbezug).

Zeitlich befristet: Konzessionen sind in der Regel auf einige Jahre begrenzt und müssen danach neu vergeben werden.

 

Das schützt vor Monopolen und garantiert, dass öffentliche Flächen nicht dauerhaft unter private Kontrolle geraten, sondern der Allgemeinheit dienen.

 

Was lief am Kalterer See falsch? 

Keine öffentliche Ausschreibung: Die Konzessionen für Stege, Zugänge und andere Nutzungen am Kalterer See wurden nie öffentlich ausgeschrieben, sondern direkt vergeben – meist schon vor vielen Jahren.

Monopolbildung und Blockade: Wenige private Betreiber kontrollieren weite Teile des Seezugangs – die Allgemeinheit kommt kaum oder nur gegen Bezahlung ans Wasser.

Keine Transparenz: Es ist oft nicht nachvollziehbar, wer die Konzessionen hat, wie lange, unter welchen Bedingungen – das verstößt gegen EU-Recht, das faire Vergabe verlangt.

 

Diese Vorgangsweise führt zu Monopolstrukturen, zum Leid der Bevölkerung.

 

Die Politik reagiert nicht

In einer großen Petition mit über 7.200 Unterschriften unterstützt die Bevölkerung die Forderung nach einem freien Zugang, die Politik reagiert jedoch weiterhin nicht.

Landeshauptmann Kompatscher erklärte die Petition als unnötig und betonte, der Zugang sei längst beschlossen. Doch die Realität sieht anders aus: Ein echter, kostenloser Zugang fehlt, und Verantwortliche aus Land und Gemeinde schieben sich gegenseitig die Zuständigkeiten zu.

Wir kritisieren die Politik, welche durch ihr Nicht-Handeln zulässt, dass öffentliche Güter zunehmend privatisiert und damit den Zugang für die Allgemeinheit erschwert werden.

 

Unser Ziel

Wir wollen einen freien Zugang zum Kalterer See durchsetzen, der das Recht der Bevölkerung auf Nutzung des öffentlichen Gutes und Erholung erfüllt und gleichzeitig die Natur schützt.

Eine Liegewiese. Eine Toilette. Ein paar Mülleimer. Gut ist.

Eine Anbindung mit dem City-Bus sollte Standard sein.

 

Zu den Gegenargumenten

Gegner des kostenlosen Zugangs argumentieren mit Übernutzung, Müll und fehlender Infrastruktur, verfolgen hinter diesen Vorwänden aber hauptsächlich wirtschaftliche Interessen. 

 

Wir klären auf:

 

“Es ist nicht geklärt, wie das finanziert werden soll”

Die Finanzierung eines öffentlichen Zugangs ist klar rechtlich geklärt: Sie liegt beim Land Südtirol. 

 

“Wir haben keinen passenden Platz dafür”

Doch, wir haben den Platz für einen würdevollen Zugang zum Kalterer See. Mit dem Übergang des Ex-Militärstrandes an das Land im September 2023 gibt es erstmals die Möglichkeit, eine Badestelle mit Liegewiese für einen öffentlichen Zugang zu schaffen. Das Land ist somit Eigentümer des Sees und eines Grundstücks direkt am See. 

 

“Wir haben die Infrastruktur nicht”

Das Projekt braucht eine minimale Infrastruktur, die problemlos geschaffen werden kann: Es braucht eine Liegewiese. Eine Toilette. Ein paar Mülleimer. Gut ist.

Vielleicht kann in Zukunft der Kalterer City Bus an dem freien Zugang Halt machen, im Sinne einer Förderung des öffentlichen Nahverkehrs.

 

Was wir NICHT wollen und was es NICHT braucht: Parkplätze, eine Erweiterung der Zufahrtsstraße oder wirtschaftlichen Einrichtungen, Restaurants oder Shops dazu. 

 

“Das schadet dem Biotop!”

Nein. Ein öffentlicher –sanfter– Zugang zum Kalterer See schadet dem Biotop nicht, sondern schützt Flora und Fauna vollständig.

Der öffentliche Zugang ist nicht im Bereich des Biotops angedacht, sondern beim Ex-Militärstrand. 

Außerdem haben wir gute Vorbilder gleich in der Nachbarschaft: Beim Fennberger See und dem Völser Weiher ist die duale Nutzung durch Natur und Mensch gut gelöst. 

 

“Ein paar Euro Eintritt tun doch keinem weh”

Auch nur ein paar Euro Eintritt widersprechen dem Recht auf die freie Nutzung eines öffentlichen Gutes und lösen das Problem der Privatisierung im Sinne privater Gewinninteressen nicht.

 

Weitere FAQ

Wem gehört eigentlich der Kalterer See?

Der Kalterer See ist ein öffentliches Gut und gehört dem Land Südtirol, also der Allgemeinheit.

 

Wer leert die Mülleimer, wer mäht die Wiese?

Besitz verpflichtet: Das muss sich der Inhaber des Grundstücks –das Land Südtirol– überlegen. Der Inhaber kann dabei z.v. mit der Gemeinde Kaltern zusammenarbeiten oder eigene Dienste beauftragen.

 

Die Spendenaktion: Wir treten ein für das Recht auf freien Zugang zum öffentlichen Kalterer See

Wir starten eine freiwillige Spendenkampagne zur Finanzierung einer rechtlichen Aktion, mit dem Ziel, den öffentlichen Zugang zum Kalterer See zu schützen und durchzusetzen.

 

Was ist das Ziel der Spendenaktion?

Das Verwaltungsgericht erzeugt Kosten für Kläger UND Beklagte.

Wir investieren als Verein gerne Zeit und Arbeit, aber für die direkten Kosten brauchen wir Unterstützung.

 

Mit Ihrer Spende möchten wir:

  • Eine gerichtliche und juristische Klage finanzieren, um das Recht auf freien Zugang zum See geltend zu machen
  • Anwaltskosten, Gerichtskosten, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und weitere Massnahmen finanziell decken, die dazu beitragen, einen freien Zugangs zum Kalterer See zu ermöglichen
  • Gegebenenfalls weitere öffentlichkeitswirksame Massnahmen begleiten (Informationsveranstaltungen, Kommunikation, u.a.).

 

Was ist das Spendenziel?

Das Spendenziel sind 30.000 Euro. Diese Summe ist erforderlich, um die Schritte vollständig und wirksam umzusetzen.

 

Was genau passiert mit dem Geld?

Ablauf des Prozesses:

  1. Klage vor dem Verwaltungsgericht
  2. Eventuelle Einsetzung eines Kommissars
  3. oder Rekurs vor den Staatsrat und dann eventuelle Einsetzung eines Kommissars
  4. Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften der Gerichte
  5. Bei Niederlage vor Gericht werden wir weitere Schritte überlegen.

 

Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird?

Falls das Spendenziel nicht erreicht wird, werden die gesammelten Mittel trotzdem ausschließlich für die angekündigten Zwecke verwendet (z. B. für einen Teil der Klage oder vorbereitende juristische Beratung, Kommunikation)

Eine Rückerstattung der Spenden ist nicht vorgesehen.

Falls die gespendete Summe das Ziel überschreitet, werden die überschüssigen Mittel für ähnliche gemeinnützige Projekte im Bereich Verbraucherschutz und Zugang zu öffentlichen Gütern verwendet.

 

Transparenz und Rechenschaft

Am Ende der Kampagne veröffentlichen wir auf unserer Website einen Finanzbericht, in dem die Verwendung der Spenden dargelegt wird.

 

So können Sie spenden

Spenden sind möglich per direkter Überweisung oder über die Spendenplattform:

 

1) Per Überweisung

Kontoinhaber: Verbraucherschutzverein Robin vfg
IBAN: IT80G0501811700000017198417
Verwendungszweck: freiwillige Spende Seezugang + Ihre E-Mail (optional) falls die Zusendung einer Spendenquittung gewünscht (für Beträge ab 30 Euro)

 

2) Per Kreditkarte, PayPal oder Google Pay

Dazu bitte direkt zu unserem Projekt auf GoFundMe

 

Spenden können von der Steuer abgesetzt werden. Mehr dazu 

 

Danke für Ihre Unterstützung! Gemeinsam für das Gemeinwohl!

 

Neuigkeiten

14.05.2025

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17.10.2024

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02.10.2024

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04.09.2024

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01.10.2023

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