Glutenfreie Lebensmittel: von notwendig für Zöliakie-Kranke zu Lifestyle-Produkt

Immer mehr Lebensmittel, sowohl im Supermarkt als auch in Reformhäusern, sind mit dem Siegel „glutenfrei“ gekennzeichnet. Gluten ist eine Eiweißkomponente, die in verschiedenen Getreidesorten wie Weizen, Roggen oder Gerste vorkommt. Für Menschen, die unter Zöliakie leiden, sind glutenhaltige Produkte sehr gesundheitsschädlich. „Glutenfrei“ bedeutet, dass im gekennzeichneten Lebensmittel maximal 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm enthalten sind. Dieser Grenzwert gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Glutenfrei bedeutet als nicht „völlig frei von Gluten“, für die meisten Zöliakiekranken reicht dieser Grenzwert allerdings völlig.

Was ist Zöliakie?

Zöliakie ist eine Autoimmunerkrankung. Bei Betroffenen löst die Einnahme von Gluten Beschwerden wie chronische Bauchschmerzen, Durchfall und Blähungen aus. Zöliakie wird mit bestimmten Bluttests und einer Dünndarmbiopsie diagnostiziert. Wer unter Zöliakie leidet, muss sich sein Leben lang streng glutenfrei ernähren. Eine qualifizierte Ernährungsberatung kann vom Arzt verschrieben werden.

Personen mit Zöliakie mussten bis vor einigen Jahren häufig auf teure Lebensmittel aus Reformhäusern oder sogar auf den Versandhandel zurückgreifen. Heute findet man auch in Supermärkten oder Drogeriemärkten eine breite Auswahl an Produkten. Manche Hersteller werben sogar mit der Aufschrift „glutenfrei“ als handle es sich um ein Qualitätsmerkmal. Oft wird „glutenfrei“ als synonym für „gesund“ oder auch „hilft gegen Übergewicht“ und ähnliches verwendet. Zahllose Prominente (SOLL ICH BEISPIELE EINFÜGEN?) schreiben ihre schöne Figur der glutenfreien Ernährung zu, viele Ratgeberbücher tendieren dazu, Gluten zu verteufeln.

Kein Wunder also, dass der/die VerbraucherIn schneller Mal zu glutenfreien Produkten greift. Ohne Diagnose vom Arzt hat eine streng glutenfreie Ernährung jedoch keinen Sinn.

Viele Zöliakie-Betroffene bemängeln außerdem, dass durch den neuen „glutenfrei“-Trend auch Produkte, die gleichzeitig glutenhaltige Zutaten aufweisen, als „glutenfrei“ gekennzeichnet werden. Glutenhaltige Zutaten müssen gekennzeichnet werden, z.B. „modifizierte Stärke“ (Weizen) und der Hersteller muss dafür sorgen, dass der Maximalwert an Glutengehalt (20 Milligramm pro Kilogramm) nicht überschritten wird.

Hauptallergene müssen allerdings klar als Inhaltsstoffe erkennbar sein. Das heißt: glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut) und Erzeugnisse aus diesen Getreidearten. Es gibt einige Ausnahmen für Stoffe, die durch Verarbeitungsprozesse derartig verändert oder gereinigt wurden, dass sie das allergene Potential verlieren (zum Beispiel Glukosesirupe auf Weizen- oder Gerstenbasis oder Getreide zur Herstellung von alkoholischen Getränken).

Quelle:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/kennzeichnung-und-inhaltsstoffe/glutenfreie-lebensmittel-boomender-markt-10939

05. Juli 2019