Freier Zugang zum Kalterer See: Neuvergabe der Konzessionen mittels öffentlicher Ausschreibung

Robin nimmt Land Südtirol, EU-Kommission und Antitrust-Behörde in die Pflicht

Nachdem sogar eine erfolgreich durchgeführte Petition mit über 7100 Stimmen die Politik nicht zum Handeln bewegt, fordert Robin das bürgerliche Recht nun anders ein: Eine Aufforderung zur Erfüllung (Diffida) soll der Bevölkerung endlich die Chance auf freien Zugang zum Kalterer See verschaffen.

Das Land Südtirol, die Gemeinde Kaltern und ihre Beteiligten erkennen die Bedeutsamkeit des freien Zugangs zum Kalterer See nicht an. Doch tatsächlich wird seit einem halben Jahrhundert das Recht der Bevölkerung auf einen würdigen, freien Zugang zum Kalterer See untergraben. Das Thema wird entweder ignoriert, oder mit falschen Argumenten abgetan. Robin setzt sich seit einem Jahr mit einer Petition für die Rechte der Bevölkerung ein, doch selbst eine Petition schaffte es nicht, die Politik zum Handeln zu bewegen.

Robin schaltet einen Gang höher: Aufforderung zur Erfüllung

Da Robin’s bisherige Aktionen ignoriert wurden, hat der Vorstand des Vereins beschlossen, entschlossener vorzugehen. Der Verein will zeitnah eine Aufforderung zur Erfüllung „Diffida“ an das Land Südtirol, die EU-Kommission und die Antitrustbehörde auf den Weg bringen.

Eine "Diffida" im italienischen Recht ist eine formelle Aufforderung, eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Man stellt sie, wenn die andere Partei im Verzug ist, um diese zur Erfüllung der Pflicht aufzufordern und rechtliche Schritte vorzubereiten, falls sie weiterhin nicht handelt.

Das Problem mit den Konzessionen

Für den Kalterer See gibt es ein Stegeverzeichnis. Für einen Steg auf einem öffentlichen Gewässer braucht es eine Konzession, die vom Amt für öffentliches Wassergut ausgestellt wird und wofür auch Gebühren zu zahlen sind. Diese Konzessionen sind noch nie öffentlich ausgeschrieben worden. Dies stellt ein Problem dar.

Warum? Die automatische Verlängerung der Konzessionen blockiert den Wettbewerb und schafft eine Monopolstellung für die derzeitigen Betreiber. Zudem gibt es keinen echten, kostenlosen Zugang für die Öffentlichkeit. Am Kalterer See herrscht ein massives Ungleichgewicht: bei einem Umfang von 5,3 Kilometer sind lediglich 3 Meter frei zugänglich. Dieser Zugang ist zudem unzumutbar: eine Familie kann nicht mal ihre Badetücher ablegen. Hier muss dringend ein Ausgleich geschaffen werden.

Die Bolkenstein Richtlinie

Die Bolkestein-Richtlinie der EU soll es Unternehmen erleichtern, Dienstleistungen in anderen EU-Ländern anzubieten. Sie schafft gemeinsame Regeln, damit Unternehmen ihre Dienste frei in der gesamten EU anbieten können, ohne viele Hindernisse oder unterschiedliche Vorschriften in jedem Land. Ziel ist es, den europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen offener und wettbewerbsfähiger zu machen und die Verbraucher:innen, zum Beispiel vor Monopolen, zu schützen.

Die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, die den italienischen Strandbädern seit Jahren Kopfzerbrechen bereitet, muss nach Ansicht des Verbraucherschutzvereins Robin auch am Kalterer See konsequent umgesetzt werden. Schließlich hat das Land Südtirol bei anderen Bereichen, wie den Ausschreibungen im Sozialsektor, keinen Moment gezögert. Warum also Zurückhaltung, wenn es um den Kalterer See geht?

17. Okt. 2024