Erste Anhörung zur Class Action gegen die Volksbank

ANLAGE: Brief zur Unterbrechung der Verjährung

Am 11. Mai fand die erste Anhörung zur Sammelklage gegen die Südtiroler Volksbank AG vor dem Gericht von Venedig statt. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit des Class Action wurde auf den 13. Juli 2023 verschoben.

Das Aktionärskomitee Südtirol teilt mit, dass - wie bereits erwähnt- eine Sammelklage gegen die Volksbank eingebracht wurde, um die Bank zu verpflichten tausende von Sparern zu entschädigen, die durch den Kauf von Volksbank-Aktien einen sehr hohen Schaden erlitten haben. Dabei wurde den Sparern in der Zeit von Januar 2012 bis Juli 2015 ein Produktblatt ausgehändigt, welches das Finanzschiedsgericht (ABF) der Consob bei zumindest 24 Entscheidungen als sehr unklar, zweideutig und irreführend bezeichnete. In der Tat hieß es in diesen Produktblättern, ganz abgesehen von der Wahrheit, dass der Kurs der Aktien niemals unter den vom Verwaltungsrat festgelegten Preis fallen könne.

Dies ist jedoch nicht geschehen, und tatsächlich haben die Aktien im Vergleich zum Zeitraum 2012-2015 fast 60% ihres Wertes verloren und sind praktisch unverkäuflich geworden, so dass die Bank kürzlich intervenieren musste, indem sie beträchtlicche Summen zum Rückkauf ihrer Aktien zur Verfügung stellte (ohne jedoch bisher das Problem der Illiquidität zu lösen).

Die Sammelklage wurde von sieben Volksbank-Aktionären initiiert, unterstützt durch das Aktionsärskomitee Südtirol, dem Verbraucherschutzverein Robin und dem Centro Consumatori Italia und könnte Tausende von weiteren Aktionären betreffen, die Ersparnisse in zweistelliger Millionenhöhe verloren haben.

Am 11. Mai haben die Anwälte Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi den Fall vor dem Gericht von Venedig in kollegialer Zusammensetzung, bestehend aus Dr. Silvia Bianchi (Präsidentin), Tania Vettore (Richterin und Berichterstatterin) und Sara Pitinari (Richterin) verhandelt.
Das Gericht hat über die Zulässigkeit der Sammelklage zu entscheiden und gewährte, aufgrund der aufgeworfenen Fragen den Parteien eine Frist zur Einreichung von Schriftsätzen. Es setzte die mündliche Verhandlung für den
13. Juli 2023, 12:00 Uhr, zur abschließenden Erörterung an.

Sollte die Sammelklage zugelassen werden, könnten sich Tausende von Sparern zusammenschließen, um in demselben Verfahren eine Vertragsauflösung, eine Rückerstattung und Schadensersatz zu fordern. Auch wenn die Klage nicht zugelassen wird, können solche Ansprüche durch Gruppenklagen (Bildung von Gruppen von 5-6 Sparern pro Klage) geltend gemacht werden. Auf diese Weise können auch Kleinaktionäre ihre Rechte geltend machen.

Die Einbringer der Sammelklage (Class Action) machen die Sparer nun darauf aufmerksam, dass es äußerst wichtig ist, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, um zu vermeiden, dass mit dem Ablauf der Zeit (10 Jahre) die Ansprüche verjähren und damit der Anspruch auf Entschädigung verwirkt wird.

Um ein solches Ereignis, das der Bank Straffreiheit verschaffen würde, zu verhindern, werden die Sparer aufgefordert, ein entsprechendes Schreiben an die Bank zu senden. Dieses kann per Einschreiben mit Rückschein oder PEC an die Adresse der Bank, Schlachthofstraße 55, 39100 Bozen oder an die PEC-Adresse "segreteriadirezione@pec.volksbank.it" versandt werden.

Ein Musterschreiben steht auf der Website "https://www.robinreport.it" zum Download bereit.


Walther Andreaus, Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol

Wer kämpft, kann zwar verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren

 

ANLAGE: Brief zur Unterbrechung der Verjährung

22. Mai 2023