Im Jahr 2015 wandten sich zwei Bozner Sparerinnen (eine 80-jährige Mutter und ihre Tochter) an die Rechtsanwälte Prof. MassimoCerniglia und Alessandro Caponi, um eine Klage gegen Poste Italiane einzureichen. Seit Anfang der 2000er Jahre hatte Poste Italiane an Tausende von Sparern Anteile des Obelisco-Immobilienfonds vermittelt.
Die Rechtsanwälte reichten die Klage sofort beim Gericht in Rom ein, wo Poste Italiane ihren Sitz hat. In der Klage prangerten sie an, dass Poste Italiane die Informationspflichten, denen die Finanzintermediäre unterliegen, nicht einhielt.
Das Gericht in Rom wies die Klage der Sparerinnen jedoch ab und verurteilte sie zur Übernahme der Kosten des Verfahrens. Die Sparerinnen heharrten auf ihrem Standpunkt und legten mit den Rechtsanwälten daraufhin sofort Berufung ein und beriefen sich auf ein anderes Urteil zum Obelisco-Fonds des Berufungsgerichts Rom.
Das Berufungsgericht Rom gab nun in einem Urteil vom 20. September 2023 der Berufung statt und verurteilte Poste Italiane, den Sparerinnen den Betrag von 15.000 EUR zuzüglich gesetzlicher Zinsen in Höhe von 8 % pro Jahr seit 2015 zu zahlen.
Das Gericht erkannte die Argumente der Rechtsanwälte an, dass die Informationspflichten strikt einzuhalten und auch auf den Verkauf des Obelisco-Fonds anzuwenden sind.
Alle anderen Eigentümer von Anteilen des Obelisco-Fonds können sich an das Aktionärskomitee Südtirol unter der folgenden E-Mail-Adresse wenden: "comitatoazionistisuedtirol@gmail.com".