Soforthilfedekret für Betriebe:
Verbraucherschutzverein Robin hatte eine Online-Petition gestartet
In Zeiten wie diesen überschlagen sich die Ereignisse. Schlag auf Schlag werden Hilfspakete für die Betriebe auf den Weg gebracht um der Corona-Pandemie zu trotzen. Letzte Woche waren wichtige Themen wie die Steuerstundung und Kreditgarantien für dringend benötigte Liquidität an der Reihe.
Das Gesetzesdekret Nr. 23 vom 8.4.2020 (das sogenannte Liquiditätsdekret für die Betriebe) sieht im Artikel 1, i) die wichtige Regelung vor, dass Betriebe, die die Garantien des Gesetzes in Anspruch nehmen, sich verpflichten, im Verlauf des Jahres 2020 keine Dividenden auszuschütten, noch Aktienrückkäufe zu tätigen. Die Verpflichtung wird auf alle Betriebe der selben Unternehmensgruppe ausgedehnt.
Der Verbraucherschutzverein Robin hatte wenige Tage vorher eine diesbezügliche Online-Petition (www.change.org/StopAvvoltoiCoronavirus) gestartet und die politischen Entscheidungsträger sensibilisiert. Der Geschäftsführer von Robin, Walther Andreaus, zeigt sich zufrieden: “Ein Auszahlungsstopp für Dividenden ist fix, denn die Regierung hat verstanden, dass Betriebe nicht fette Dividenden auszahlen können, während das Unternehmen Ressourcen braucht, um der Krise zu begegnen. Es fehlt jedoch noch eine Norm, welche die Auszahlung von Manager-Boni in Krisenbetrieben vereitelt.”
Es wäre dreist, wenn sich Manager Boni unter den Nagel reißen, während Betriebsniederlassungen geschlossen und Arbeitnehmer in die Lohnausgleichskasse überstellt werden.