Pressekonferenz des Aktionärskomitees Südtirol und des Verbraucherschutzvereins Robin am 19. November 2024 zum Volksbank-Aktionärsstreit
Bei der Pressekonferenz in Anwesenheit des Komiteevorsitzenden Walther Andreaus und der Rechtsberater Prof. RA Massimo Cerniglia und RA Alessandro Caponi wurde folgendes berichtet:
A)
Die erste Sammelklage, die vor mehr als einem Jahr beim Gericht von Venedig gegen die Volksbank eingereicht wurde, wurde bekanntlich durch einen Gerichtsbeschluss zugelassen, der vom Berufungsgericht von Venedig bestätigt wurde.
Es handelt sich um die einzige Sammelklage in Finanzangelegenheiten, die in Italien zugelassen wurde.
Der Sammelklage haben sich 645 Sparer angeschlossen, und das Gericht von Venedig wird nach Einreichung der Verteidigungsschriftsätze am 9. Januar 2025 eine Anhörung abhalten, um zu entscheiden, ob das Urteil direkt verkündet werden soll.
Das Urteil dürfte also noch vor dem Sommer ergehen.
Wenn alles gut geht, was absehbar ist, werden Hunderte von Sparern ihre Ersparnisse in einem raschen und sehr kostengünstigen Verfahren zurückerhalten können.
B)
Bis Ende Dezember wird der Bank auch die zweite Sammelklage zugestellt, die Zehntausende von Aktionären betrifft, die bei der Platzierung von Volksbank-Aktien im Jahr 2015 in diese investiert haben.
Die Anhörung zur Entscheidung über die Zulässigkeit der zweiten oben genannten Sammelklage wird voraussichtlich im Mai 2025 vor dem Gericht von Venedig stattfinden. Sollte die Klage zugelassen werden, können Zehntausende von Sparern ihre Rechte einfordern und die Rückzahlung ihrer Ersparnisse erwirken.
Im Januar und in den darauffolgenden Monaten (die Termine werden noch bekannt gegeben) werden das Komiteeund seine Anwälte Treffen abhalten, um über die oben genannte Sammelklage zu informieren.
C)
In der Zwischenzeit haben das Komitee und seine Anwälte individuelle Entschädigungsklagen für die Sparer beim Gericht in Bozen eingereicht.
Die bisher ergangenen Gerichtsurteile sind alle positiv ausgefallen, in vierzehn Fällen wurde die Bank zur Zahlung von Tausenden von Euro Schadensersatz verurteilt.
Dreißig weitere Fälle sind noch anhängig und etwa sechzig weitere werden in den kommenden Monaten eingereicht.
Es ist zu bedenken, dass mehrere Richter des Landesgerichts Bozen die Bank zu einer Einigung aufgefordert haben, die Bank jedoch jeden Vergleich abgelehnt hat, so dass sie nicht nur Schadensersatz, sondern auch Zinsen, Aufwertungen und Gerichtskosten zahlen muss, was die Konten der Bank erheblich belastet. Zu bedenken ist auch, dass die Bank nur in sieben von vierzehn Fällen Rechtsmittel eingelegt hat, so dass die anderen Urteile rechtskräftig geworden sind.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass das Bozner Berufungsgericht bereits zugunsten der Sparer entschieden hat.
D) Das Aktionärskomitee Südtirol und Robin haben in Bozen eine Rechtsberatungsstelle eingerichtet wurde, die von einer deutschsprachigen Praktikantin unterstützt wird.
Das Büro wird jeden Monat in der letzten Woche des Monats Verbraucher und Sparer empfangen.
Die Telefonnummer der Rechtsberatungsstelle lautet: 379 1936043
Verjährung unterbrechen
Die Einbringer der Sammelklage (Class Action) machen die Sparer darauf aufmerksam, dass es äußerst wichtig ist, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, um zu vermeiden, dass mit dem Ablauf der Zeit (10 Jahre) die Ansprüche verjähren und damit der Anspruch auf Entschädigung verwirkt wird.
Um um zu verhindern der Bank Straffreiheit zu verschaffen werden die Sparer aufgefordert, ein entsprechendes Schreiben an die Bank zu senden. Dieses kann per Einschreiben mit Rückschein oder PEC an die Adresse der Bank, Schlachthofstraße 55, 39100 Bozen oder an die PEC-Adresse "segreteriadirezione@pec.volksbank.it" versandt werden.
Ein Musterschreiben steht hier zum Download bereit.
Wer noch nichts unternommen hat ist eingeladen sich mit einer Interessensbekundung an comitatoazionistisuedtirol@gmail.com (italienisch) oder aksuedtirol@gmail.com (deutsch) zu wenden. Die Mitgliedschaft beim Aktionärskomitee Südtirol ist kostenlos und man wird informiert. Dazu brauchen nur die persönlichen Daten samt Steuernummer und die Daten zum Kauf der Aktien mitgeteilt werden.
Wer kämpft, kann auch verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.