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Volksbank unter Beschuss: Weitere zwei Verurteilungen durch das Bozner Landesgericht

21. Mai 2025

Über 100.000 Euro Entschädigung für zwei Aktionäre. Zahl der Urteile gegen die Bank steigt auf 21. Spannung rund um die Sammelklagen.

Das Landesgericht Bozen, vertreten durch Richter Dr. Laus, hat am 9. und 14. Mai zwei weitere Urteile gefällt, mit denen die Volksbank zur Zahlung von über 100.000 Euro Schadenersatz an zwei Aktionäre verurteilt wurde.

Mit diesen beiden Urteilen steigt die Zahl der Verurteilungen der Bank gegenüber Aktionären auf insgesamt 21. Hinzu kommen drei weitere Urteile des Landesgerichts Bozen und zwei der Berufungsinstanz.

Die geschädigten Aktionäre wurden von den Rechtsanwälten Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi vertreten.

In sämtlichen Urteilen haben die Richter die Verantwortung der Bank für den Verkauf ihrer eigenen Aktien ohne Einhaltung der zwingenden Vorschriften des Einheitstextes über das Finanzwesen (Testo Unico Finanziario) und der Consob-Verordnung anerkannt.

Insbesondere hatte die Bank im Rahmen der Anlageberatung die Aktienkäufe als geeignet eingestuft, obwohl diese aufgrund ihrer Illiquidität hoch spekulativ und daher für die Anleger ungeeignet waren.

Darüber hinaus stellten sowohl das Landesgericht als auch das Berufungsgericht fest, dass die Bank im Zuge der Platzierung den Anlegern keinen Prospekt ausgehändigt hatte, was gegen Artikel 38 des Rahmenvertrags verstösst. Dieser sieht ausdrücklich vor, dass den Anlegern der Prospekt zu übergeben ist, um eine informierte Anlageentscheidung zu ermöglichen.

Neben diesen Einzelfällen, in denen die Aktionäre gegen die Bank obsiegt haben, ist besonders auf den 12. Juni hinzuweisen: An diesem Tag findet am Gericht Venedig die abschliessende Anhörung zur ersten zugelassenen Sammelklage statt, der sich 650 Anleger angeschlossen haben. Sie hatten ein intransparentes und irreführendes Produktblatt erhalten. Mit einem Urteil ist noch im laufenden Jahr zu rechnen.

Ebenfalls am 12. Juni wird über die Zulassung der zweiten Sammelklage entschieden. Dabei geht es erneut um zahlreiche Informationspflichtverletzungen der Bank bei der Platzierung Ende 2015.

Sollte die zweite Sammelklage zugelassen werden, könnten sich rund 27.000 Aktionäre anschließen, die Schadenersatzforderungen in Höhe von nahezu 100 Millionen Euro geltend machen könnten (siehe auch Präzisierung vom 26.05.2025).

Die Bank sollte diese ernste juristische Lage nicht ignorieren, da sie sich erheblich auf ihren Ruf auswirkt. Dies umso mehr, als sie zwar beträchtliche Dividenden ausschüttet, es aber bislang unterlässt, tausende von rechtswidrigen und schadensträchtigen Fällen aus der Vergangenheit aufzuarbeiten.

Wir fordern die betroffenen Anleger auf, dem Komitee eine E-Mail zu senden – an aksuedtirol@gmail.com (auf Deutsch) oder comitatoazionistivolksbank@gmail.com (auf Italienisch) – mit Name, Vorname und Höhe des investierten Betrags, um konkrete Schutzmöglichkeiten zu prüfen.

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Walther Andreaus, Geschäftsführer von Robin und Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol