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Volksbank: Klarstellungen zur Medieninformation vom 4. März 2025

31. März 2025

Im Hinblick auf die Pressemitteilung vom 4. März 2025, in der über den Streit zwischen Sparern und Volksbank berichtet wurde, möchten wir folgendes klarstellen und verdeutlichen:

1) Die Aktionäre, die die 2. Sammelklage zusammen mit den Verbrauchervereinigungen Robin, Centro Consumatori Italia und Aktionärskomitee Südtirol eingereicht haben, sind derzeit sieben.

Sollte die Sammelklage zugelassen werden, könnten sich knapp 27.000 Sparer anschließen, d.h. diejenigen, die Ende 2015 an der Kapitalerhöhung der Volksbank teilgenommen haben.

2) Würden sich alle Sparer anschliessen und ihren Ansprüchen stattgegeben, könnte sich der Gesamtschadenersatzanspruch auf circa 100.000.000,00 € belaufen, unter Berücksichtigung von Prozesszinsen, Geldentwertung und Prozesskosten.

Daraus folgt, dass die Bank bisher keine Schadensersatzforderungen in Höhe von ca. 100 Mio. € erhalten hat, aber in Zukunft erhalten könnte.

Wir nehmen diese Pressemitteilung zum Anlass, um mitzuteilen, dass das Gericht von Venedig die erste mündliche Verhandlung für die zweite Sammelklage für den 12. Juni 2025 bestätigt hat, während am selben Tag die mündliche Verhandlung zur Spezifizierung der Schlussfolgerungen der ersten Sammelklage stattfinden wird, so dass diese erste Sammelklage hoffentlich bis 2025 mit einem Urteil abgeschlossen werden sollte.

Walther Andreaus, Geschäftsführer von Robin und Präsident des Aktionärskomitees Südtirol