Robin und das Aktionärskomitee fordern zur Unterbrechung der Fristen bis zum 30. Oktober auf.
Nach 19 positiven Urteilen und zwei laufenden Sammelklagen ist es entscheidend, das Unterbrechungsschreiben zu senden, um die Möglichkeit auf Entschädigung aufrechtzuerhalten
Am 14. Mai 2025 fand im Hotel La Briosa in Bozen eine Pressekonferenz statt, um über den aktuellen Stand des bedeutenden Rechtsstreits zu informieren, den Hunderte von Aktionären gegen die Volksbank eingeleitet haben – unterstützt von den Rechtsanwälten Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi. Wie bekannt, wurde Ende 2021 das Aktionärskomitee Südtirol unter dem Vorsitz von Walther Andreaus gegründet.
Über das Komitee wurden rund 2.500 Beschwerden an die Volksbank gesendet. Die Bank hat zwar geantwortet und die in den Beschwerden geforderten Unterlagen übermittelt, jedoch jede Vergleichslösung mit dem Komitee abgelehnt. Aus diesem Grund haben mindestens 150 dem Komitee angeschlossene Aktionäre den Rechtsanwälten Cerniglia, Caponi und Ciammarughi das Mandat erteilt, ihre Interessen gegenüber der Bank zu vertreten.
In den letzten zwei Jahren hat das Landesgericht Bozen ganze 19 Urteile erlassen, in denen den Aktionären Recht gegeben und die Bank zu Rückzahlungen bzw. Schadensersatzleistungen in Höhe von insgesamt etwa einer Million Euro verurteilt wurde. Außerdem wurden zahlreiche Kaufverträge für nichtig erklärt.
Das jüngste Urteil – nach jenem vom 28. März der Richterin Fischer (Urteil Nr. 18) – erging am 2. Mai durch Richter Laus (Nr. 19), in dem die Bank erneut zur Zahlung von rund 40.000 Euro an Rückzahlungen und Schadensersatz verurteilt wurde.
Diese Urteile beurteilten die Verstösse der Bank gegen zwingendes Finanzrecht als „schwerwiegend“. Einige erkannten insbesondere die unterlassene Übergabe des Informationsprospekts als Verstoss gegen Artikel 38 des Rahmenvertrags zwischen Kunde und Bank an.
Bislang hat die Bank in allen durch das Komitee eingeleiteten Verfahren verloren. Sie hat die zuerkannten Beträge bezahlt und nur in wenigen Fällen Berufung eingelegt, sodass die Mehrheit der Urteile rechtskräftig wurde.
Auch das Berufungsgericht Bozen hat in mindestens zwei Fällen zugunsten der Aktionäre geurteilt und damit erstinstanzliche Entscheidungen des Landesgerichts Bozen aufgehoben, die ursprünglich der Bank recht gegeben hatten.
In dieser für die Bank desolaten Lage, die offenkundig ihrem Ruf schadet, rühmt sich die Volksbank lediglich ihrer (angeblich „begeisternden“) Gewinne, ohne dabei zu berücksichtigen, dass ein grosser Teil davon auf den drastischen Zinsanstieg zurückzuführen ist, der Familien und Unternehmen belastet. Doch sei es drum.
Neben den rund 150 Einzelklagen sind auch zwei Sammelklagen anhängig:
Es handelt sich um zwei laufende Class Actions vor dem zuständigen Gericht Venedig, gemäss der alten Regelung zur Sammelklage.
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Die erste Sammelklage wurde bereits im Oktober 2023 zugelassen, was das Berufungsgericht Venedig im Februar 2024 bestätigte. An dieser Klage haben sich fast 650 Anleger-Aktionäre beteiligt. Am 12. Juni werden die Schlussanträge gestellt; das Urteil wird noch im Laufe des Jahres erwartet.
Das Komitee ist zuversichtlich, dass die Klage zu Rückzahlungen oder Entschädigungen in Millionenhöhe für die Anleger führen wird. -
Die zweite Sammelklage hat ebenfalls am 12. Juni ihre erste Anhörung. Das Gericht wird an diesem Tag entscheiden, ob die Klage zugelassen wird.
Sollte das Gericht die Klage zulassen, könnten sich ihr rund 27.000 Anleger anschliessen, die Ende 2015 an der Platzierung von Volksbank-Aktien teilgenommen haben. Diese hätten Anspruch auf Rückzahlungen und Schadensersatz in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro.
Auch bei dieser Klage ist das Komitee optimistisch, da die rechtlichen Grundlagen stark sind und sich auf zahlreiche fundierte Urteile des Landes- und Berufungsgerichts Bozen stützen.
Ein letzter und entscheidender Punkt: Wie bekannt, verjähren die Rechte der Anleger nach 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, Ansprüche geltend zu machen.
Das Aktionärskomitee Südtirol fordert daher alle Volksbank-Aktionäre, die dies noch nicht getan haben, auf, bis spätestens 30. Oktober 2025 ein UNTERBRECHUNGSSCHREIBEN DER VERJÄHRUNG an die Bank zu senden – entweder per Einschreiben mit Rückschein oder über PEC (für jene, die eine solche besitzen).
Auf diese Weise bleibt für weitere 10 Jahre die Möglichkeit offen, rechtliche Schritte gegen die Bank zu prüfen.
Das Musterschreiben zur Unterbrechung der Verjährung kann auf der Website des Verbraucherschutzvereins Robin unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.robinreport.it/robin-report/musterbrief-volksbank.
Der Nachweis der Zustellung (samt Antwort und Unterlagen der Bank) kann an folgende E-Mail-Adresse des Komitees gesendet werden: aksuedtirol@gmail.com.
Wir betonen die Wichtigkeit dieses Schrittes zum Schutz der Rechte der Anleger.
„Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Walther Andreaus, Geschäftsführer von Robin und Präsident des Aktionärskomitees Südtirol