Information und Weiterbildung für Südtiroler Konsumenten

Unlautere Praktiken beim Online-Urheberrechtsschutz

18. Febr. 2025

Rückwirkende Zahlungsforderungen für Bilder im Internet: ein wachsendes Problem für Verbraucher und Kleinstunternehmen

Der Verbraucherschutzverein Robin möchte die Aufmerksamkeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit auf ein Problem lenken, von dem immer mehr Verbraucher und Kleinstunternehmen betroffen sind. Es handelt sich um eine Geschäftspraxis, die einschüchternd und potenziell erpresserisch sein kann und mit der Forderung nach einer finanziellen Entschädigung für die Nutzung von Bildern im Internet verbunden ist, auch wenn kein eindeutiger Hinweis auf den Urheberrechtsschutz vorliegt.

Online-Bilder und Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Urheberrechts

Viele Nutzer, die Beiträge oder Artikel mit online gefundenen Bildern anreichern wollen, prüfen im Voraus, ob Elemente vorhanden sind, die auf das Urheberrecht hinweisen, wie Wasserzeichen oder Metadaten mit den Angaben zum Urheber und dem angekreuzten Copyright-Kästchen. In vielen Fällen fehlen diese Informationen jedoch, so dass die Nutzer in gutem Glauben davon ausgehen, dass das Bild frei verwendet werden kann. Dieses Phänomen ist besonders besorgniserregend, wenn es sich um Inhalte handelt, die zu gemeinnützigen oder informativen Zwecken veröffentlicht werden.

Rückwirkende Zahlungsaufforderungen und Drohungen mit rechtlichen Schritten

Einige Unternehmen, die sich auf den Schutz von Urheberrechten spezialisiert haben, fordern jedoch auch noch Jahre nach der Veröffentlichung Gebühren für die Nutzung von Bildern. Diese Praxis macht es dem Empfänger solcher Forderungen nicht nur äußerst schwer, die Ereignisse zu rekonstruieren, sondern kann auch zu Zahlungsaufforderungen in Höhe von 500-600 EUR führen, um weitere gerichtliche Schritte zu vermeiden, die häufig mit der Androhung höherer Kosten einhergehen, wenn nicht sofort gezahlt wird. Häufig kommen die Forderungen von jenseits der Grenze, insbesondere aus Deutschland, wo einige Anwaltskanzleien Abmahnungen zu einem Geschäftsmodell gemacht haben. Dieses Phänomen, das durch Wellen automatisierter Abmahnungen gekennzeichnet ist, benachteiligt die italienischen Verbraucher, da sie sich mit einem komplexen und schwierigen Rechtssystem auseinandersetzen müssen.

Die Intervention der AGCM gegen die Copytrack GmbH

Ein bezeichnendes Beispiel ist das Eingreifen der italienischen Antitrustbehörde (AGCM), die im Dezember 2024 bestimmte Verpflichtungen gegen das in Berlin ansässige Unternehmen Copytrack GmbH auferlegte. Zu den auferlegten Verpflichtungen gehört der Verzicht auf wirtschaftliche Ansprüche für Bilder, die auf Webseiten ohne unmittelbaren kommerziellen Zweck verwendet werden. Diese Maßnahme bestätigt die Notwendigkeit eines stärkeren Schutzes für Verbraucher und Kleinstunternehmen, die häufig von unverhältnismäßigen und schwer anfechtbaren Forderungen betroffen sind.

Aufforderung zur Meldung und Forderung nach mehr Schutz

Robin fordert Verbraucher und Kleinstunternehmen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, auf, ihren Fall an den Verbraucherschutzverein zu melden (robin-bz@gmx.net). Die gesammelten Meldungen werden an die AGCM weitergeleitet, damit diese mögliche Interventionen und Sanktionen gegen unlautere Geschäftspraktiken prüfen kann.

Robin fordert außerdem strengere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass urheberrechtlich geschützte Bilder vor ihrer Verwendung eindeutig identifizierbar sind, um zu verhindern, dass die Nutzer im Nachhinein in eine schwierige Situation geraten. Darüber hinaus wird eine gründliche Untersuchung möglicher Verstöße gegen das Verbraucherschutzgesetz und das Vorhandensein krimineller Elemente in den Methoden dieser Unternehmen gefordert.

Was ist im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu tun?

Mehrere Anwaltskanzleien verschicken Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, in denen sie eine Unterlassungserklärung und die Zahlung einer hohen Summe fordern. Solche Abmahnungen zu ignorieren, ist keine Lösung! Lassen Sie sich unbedingt vom Europäischen Verbraucherzentrum, einem Verbraucherschutzverband oder einem Rechtsanwalt beraten.