Wer auf einer Verpackung „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „100 Prozent kompostierbar" schreibt, muss das künftig beweisen können.

Mit dem D.Lgs. 30/2026 hat Italien die EU-Richtlinie 2024/825 in nationales Recht übertragen. Robin begrüßt diesen längst überfälligen Schritt — und fordert, dass auf das Papier nun Taten folgen.
Jahrzehntelang war das Muster dasselbe: Ein Unternehmen druckt ein grünes Blatt auf die Verpackung, schreibt „nachhaltig hergestellt" oder „null CO₂-Fußabdruck" dazu — und kassiert das Umweltgewissen der Konsumentinnen und Konsumenten in barer Münze. Detailliert belegen musste man solche Behauptungen oft nicht. Mit dem ökologischen Gewissen der Verbraucher lässt sich gutes Geld verdienen, also machten sich Unternehmen gerne grüner, als sie tatsächlich waren. Damit soll ab dem 27. September 2026 Schluss sein. Brüssel hat mit der Richtlinie (EU) 2024/825 — auch bekannt als „Empowering Consumers for the Green Transition" — einen verbindlichen Rahmen geschaffen, den die Mitgliedstaaten in nationales Recht überführen mussten. Italien hat diese Aufgabe erfüllt.
Was jetzt gilt — und was nicht mehr
Die neuen Regeln sind eindeutig. Wer Begriffe wie „ökologisch", „grün", „naturfreundlich" oder „klimaneutral" verwendet, muss hervorragende, nachweislich zertifizierte Umweltleistungen vorweisen können. Generische Umweltaussagen ohne wissenschaftlich überprüfbare Grundlage gelten ab dem Herbst als unlautere Geschäftspraktik — und sind damit strafbar. Ausdrücklich verboten ist auch die Behauptung von Klimaneutralität, die sich ausschließlich auf Emissionskompensation (sogenanntes Carbon Offsetting) stützt. Ebenso dürfen Nachhaltigkeits-Labels künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf staatlich anerkannten oder unabhängig zertifizierten Systemen basieren.
Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften liegt bei der AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato), Italiens Wettbewerbsbehörde. Sie war in der Vergangenheit bereits aktiv: 2025 verhängte sie gegen den Fast-Fashion-Konzern Shein eine Strafe von 40 Millionen Euro, unter anderem wegen des unbelegten Claims „nachhaltige Materialien". Ab dem 27. September verfügt die AGCM über ein schärferes Instrumentarium: Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes sind möglich.
Zahlen, die aufhorchen lassen
Dass es dieser Regeln dringend bedarf, zeigen die Zahlen. Laut Erhebungen der Europäischen Kommission sind rund 53 Prozent der in Europa kursierenden Umweltaussagen vage, irreführend oder schlicht unbelegt. 40 Prozent sind durch keinerlei überprüfbare Belege gestützt. Und nahezu die Hälfte aller Nachhaltigkeitslabels auf dem Markt weist ein schwaches oder nicht vorhandenes Verifizierungsniveau auf.
In Italien sieht das Bild nicht besser aus. Der Sustainability Study 2026 von FFIND zufolge halten 77 Prozent der italienischen Verbraucherinnen und Verbraucher die grünen Botschaften von Unternehmen für wenig glaubwürdig. Das Vertrauen ist nicht erodiert — es ist schlicht aufgebraucht.
Robin fordert: Kontrolle statt Vertrauen
Robin begrüßt die Umsetzung der Richtlinie als notwendigen und richtigen Schritt. Unsere Vereinigung macht jedoch darauf aufmerksam, dass gesetzliche Normen nur dann wirken, wenn ihre Durchsetzung konsequent erfolgt. Die AGCM muss personell und finanziell in die Lage versetzt werden, den Markt systematisch zu überwachen — nicht nur auf Beschwerde hin. Auch regionale Märkte müssen einbezogen werden, sonst ist es besser eine regionale Aufsichtsbehörde einzurichten.
Wir fordern außerdem mehr Transparenz gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten darüber, welche Zertifizierungssysteme für Nachhaltigkeitslabels anerkannt sind und welche nicht. Solange diese Information nicht leicht zugänglich ist, bleibt die Richtlinie für den einzelnen Käufer vor dem Regal ein abstraktes Versprechen.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die spezifischere europäische „Green Claims Directive" — die noch strengere Anforderungen an die Vorabverifikation von Umweltaussagen gestellt hätte — im Juni 2025 auf Druck von Industrielobbys auf Eis gelegt wurde. Dieser Rückzug schwächt den europäischen Rechtsrahmen empfindlich. Robin ruft die EU-Kommission auf, diesen Prozess wieder aufzunehmen und zu einem Abschluss zu führen.
Quellen: D.Lgs. 20 febbraio 2026, n. 30 (Gazzetta Ufficiale n. 56 del 9 marzo 2026) · Richtlinie (EU) 2024/825 · · FFIND Sustainability Study 2026 · EU-Kommission, Daten zu Umweltaussagen