Hier finden Sie eine rechtliche Präzisierung zu unserer Medieninformation vom 21.05.2025.
In Bezug auf die Mitteilung „Volksbank unter Anklage: zwei weitere Verurteilungen durch das Gericht Bozen“ wird Folgendes klargestellt: „Bezüglich der Mitteilung vom 21. Mai 2025 von Herrn Walther Andreaus, in seiner Funktion als Geschäftsführer des Vereins Robin und als Präsident des Aktionärskomitees Südtirol, wird klargestellt, dass, da von den Initiatoren der zweiten Sammelklage gegen die Südtiroler Volksbank Anträge auf Rückabwicklung und Schadensersatz gestellt wurden, die Initiatoren selbst sowie die möglichen 27.000 Beitretenden gerichtlich die Rückzahlung von insgesamt fast 100.000.000 € verlangen können, die für den Kauf der Volksbank-Aktien im Rahmen der Platzierung, die im Januar 2016 abgeschlossen wurde, aufgewendet wurden, zuzüglich der gesetzlichen Nebenkosten.“
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Dies wird als notwendig erachtet. Mit freundlichen Grüßen Walther Andreaus, Geschäftsführer Robin und Präsident des Aktionärskomitees Suedtirol |
Dokument: CSMI_VolksbankPrecisazione_2025.odt