Information und Weiterbildung für Südtiroler Konsumenten

Das 16. Gerichtsurteil gegen die Volksbank

11. Febr. 2025

Ende Januar 2025 verurteilte Richterin Rosà des Landesgerichts Bozen die Volksbank zur Entschädigung eines älteren Aktionärs in Höhe von fast 22.000 Euro.

Dies ist das sechzehnte Urteil des Landesgerichts Bozen, das die Bank verurteilt. In den sechzehn vom Bozner Gericht entschiedenen Fällen war die Bank stets erfolglos und musste den Sparern Hunderttausende und Tausende von Euro als Schadenersatz zahlen.

Inzwischen haben fast alle Richter des Landesgerichts Bozen zugunsten der Sparer entschieden, die stets von den Rechtsanwälten Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi vertreten wurden, so dass sich die positive Ausrichtung des Gerichts Bozen für die Sparer inzwischen konsolidiert hat.

Die Bank sollte dies zur Kenntnis nehmen, zumal auch das Bozner Berufungsgericht zugunsten der Sparer entscheidet.

Es liegt daher auf der Hand, dass die Bank, auch um erheblichen wirtschaftlichen und rufschädigenden Schaden zu vermeiden, die Streitigkeiten gütlich beilegen sollte.

Zu bedenken ist auch, dass beim Gericht von Venedig eine Sammelklage gegen die Bank anhängig ist, der sich fast 650 Sparer angeschlossen haben.

 

Eine zweite Sammelklage, an der sich über 26.000 Aktionäre beteiligen, ist im Gange, so dass die Bank, die sich inzwischen in einer guten finanziellen Lage befindet, ernsthaften Risiken ausgesetzt ist, zumal in der zweiten Sammelklage der Bank erhebliche Verfehlungen vorgeworfen werden, wie das Versäumnis, den Anlegern einen Prospekt zur Verfügung zu stellen, und die Festsetzung eines unfairen, ja unverhältnismäßigen Verkaufspreises für die Aktien.

Aber, wie gesagt, die Bank ist überhaupt nicht bereit, sich an einen Verhandlungstisch zu setzen, um die schweren Probleme der Vergangenheit zu lösen.

Interessierte Verbraucher:innen können angesichts der beachtlichen gerichtlichen Erfolge an die folgende E-Mail-Adresse des Komitees (auf Italienisch: comitatoazionistisuedtirol@gmail.com; auf Deutsch: aksuedtirol@gmail.com) eine Interessensbekundung zur Einleitung eines möglichen Rechtsstreits senden und dabei ihren Namen, Vornamen, ihre Adresse, die Anzahl der gekauften Aktien und den Wert angeben. Die Sparer werden dann umgehend kontaktiert.

 

Walther Andreaus, Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin und Präsident des Aktionärskomitees Südtirol

 

Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.