Im Februar 2026 hat das Landesgericht Bozen drei weitere Urteile zugunsten von Südtiroler Sparern gefällt. Damit erhöht sich die Zahl der gerichtlichen Entscheidungen gegen die Volksbank auf insgesamt 36

Eine Gruppe von Anlegern aus Südtirol, vertreten durch die Rechtsanwälte Prof. Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, hatte die Bank auf Schadenersatz wegen des Erwerbs von Bankaktien geklagt.
Mit den jüngsten Urteilen wurde die Bank verurteilt, insgesamt rund 63.000 Euro (11.000 + 22.000 + 30.000 Euro) an die Kläger zurückzuzahlen beziehungsweise zu ersetzen.
Nach Auffassung der Richter hat die Bank gegen zwingende Bestimmungen des italienischen Finanzmarktgesetzes (Testo Unico della Finanza) sowie gegen die einschlägigen Consob-Vorschriften verstoßen. Den Sparern seien hochriskante Wertpapiere verkauft worden, die weder angemessen noch geeignet für deren Anlegerprofil gewesen seien. Zudem habe es an einer korrekten und vollständigen Aufklärung gefehlt.
Die Urteile haben nach Ansicht des Aktionärskomitees Und von Robin erhebliche Auswirkungen auf die Reputation der Bank, da sie ein früheres Verhalten offenlegen, das nicht im Einklang mit den gesetzlichen Schutzbestimmungen für das – verfassungsrechtlich garantierte – Sparvermögen der Bürger stand.
Das Aktionärskomitee Südtirol setzt sich seit über fünf Jahren für mehr Rechtmäßigkeit und Transparenz im Bank- und Finanzwesen in Südtirol ein.
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Walther Andreaus, Präsident des Aktionärskomitees Südtirol und Geschäftsführer von Robin