Fast 50.000 Euro Zinsen für die Dauer des Prozesses
Erste Sammelklage wird morgen in Venedig verhandelt
Sowohl das Gericht von Venedig als auch das Berufungsgericht haben die von Komitee, Verbraucherschutzverein Robin sowie dem Centro Consumatori Italia eingereichte Sammelklage gegen die Volksbank zugelassen. Über 600 Sparer, die durch irreführende Informationen beim Kauf von Volksbank-Aktien geschädigt wurden, haben sich der Klage angeschlossen. Die mündliche Verhandlung ist für den 10. Oktober in Venedig angesetzt.
Parallel dazu gibt es neue Entwicklungen vor dem Landesgericht Bozen. In bereits zehn Urteilen haben Richter der Zivilkammer die Volksbank für ihr intransparentes Verhalten beim Verkauf ihrer Aktien verurteilt. Zwei weitere Urteile, die Ende September ergangen sind, sind ebenfalls positiv ausgefallen. In einem Fall sind Entschädigungen in Höhe von fast 250.000 Euro für das betroffene Anlegerehepaar vorgesehen. Die Bank hatte es versäumt, über das Risiko der Illiquidität und den tatsächlichen Wert der Wertpapiere korrekt zu informieren. Der zuständige Richter Tarneller hat angesichts der Schwere der Verstöße die Auflösung der entsprechenden Kaufverträge der Volksbankaktien verfügt. Allein für die Dauer des Prozesses (2 Jahre) wurde die Bank wurde zur Zahlung von handelsüblichen Kompensationszinsen im Ausmaß von 12,25% verurteilt.
Es sind noch rund 40 weitere ähnliche Fälle vor dem Bozner Gericht anhängig. Das Aktionärskomitee fordert die italienische Zentralbank (Banca d'Italia) und die Börsenaufsichtsbehörde Consob auf, das Verhalten der Volksbank zu prüfen und sicherzustellen, dass diese im Interesse der Sparer handelt.
Interessierte Aktionäre sind eingeladen, sich über die E-Mail-Adressen des Komitees zu melden: comitatoazionistisuedtirol@gmail.com / aksuedtirol@gmail.com.
Walther Andreaus, Vorsitzender des Aktionärskomitees und Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin, betont: „Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.“