Bank muss Anleger entschädigen
Ein Wirtschaftsberater aus Bozen hat die Südtiroler Volksbank erfolgreich verklagt. Die Bank hatte ihn nicht ausreichend über die Risiken beim Kauf ihrer Aktien informiert und gegen finanzrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Der Wirtschaftsberater wandte sich an die Rechtsanwälte Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi, Anwälte des Aktionärskomitees Südtirol und des Verbraucherschutzvereins Robin, um zu beantragen, dass die Volksbank verurteilt wird, den Vertrag über den Kauf von Aktien der Bank im Wert von 33.000 Euro zu annullieren.
Ende 2022 reichten die genannten Anwälte die Klage beim Gericht Bozen ein, das den Fall dem Einzelrichter Dr. Francesco Laus zuwies. Am 7. September entschied der genannte Richter den Fall und verurteilte die Bank dazu, dem Wirtschaftsberater 33.545,15 Euro als Kapital und 3.892,52 Euro als gesetzliche Zinsen zu zahlen, zusätzlich zu den Zinsen gemäß Artikel 1284 Absatz 4 des italienischen Zivilgesetzbuches, die nun 12% pro Jahr betragen.
Dieses Urteil von Richter Laus ist bereits das zehnte Urteil zugunsten der Sparer, das die betreffenden Anwälte innerhalb eines Jahres erwirkt haben. Die Bank, die sich geweigert hat, die vom Aktionärskomitee vorgeschlagene gütliche Einigung in Bezug auf die 10 ergangenen Urteile herbeizuführen, hat nur gegen zwei davon Berufung eingelegt, so dass die anderen rechtskräftig geworden sind oder kurz vor der Rechtskraft stehen.
Auch die Sammelklage, die das Aktionärskomitee Südtirol und andere Verbände im vergangenen Jahr vor dem Gericht von Venedig eingereicht hatten, verläuft für die Bank nicht erfolgreich, da diese auch vom Berufungsgericht Venedig zugelassen wurde und die mündliche Verhandlung in der Sache am 10. Oktober stattfinden wird.
Auch das Berufungsgericht Bozen hat der Klage eines Sparers in einem anderen Fall stattgegeben und die Bank zur Rückzahlung der angelegten Gelder verurteilt.
Bank sollte harte Haltung überdenken und die Banca d'Italia sich einschalten
Angesichts des gerichtlichen Debakels, das der Bank widerfahren ist, sollte sie ihre ablehnende Haltung gegenüber den Sparern überdenken und einen runden Tisch einrichten. Auch die Banca d'Italia sollte sich einschalten, denn dieser für die Bank ungünstige Rechtsstreit zeigt, dass sie in der Vergangenheit wiederholt und in schwerwiegender Weise gegen die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des konsolidierten Finanzgesetzes verstoßen hat.
Die Details des Urteils
Doch kommen wir nun zum wesentlichen Inhalt des Urteils von Richter Laus. Der Richter vertrat die Auffassung, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt seien, weil die zehnjährige Verjährungsfrist erst Ende 2015 zu laufen begann.
Für die Kapitalerhöhungen von 2012 und 2015 wurde das Argument der Anwälte bestätigt, dass die Bank gegen Artikel 38 des Rahmenvertrags verstoßen habe, weil sie den Prospekt für die Platzierung der Aktien nicht ausgehändigt hatte. Das Gericht stellte dann fest, dass die Anlagen nicht dem Risikoprofil des Sparers entsprachen und dass die Bank es dem Sparer ermöglichte, seine Ersparnisse übermäßig auf die Aktien der Bank zu konzentrieren. Schließlich hat die Bank nach Ansicht des Richters gegen das konsolidierte Finanzgesetz verstoßen, da sie dem Sparer keine vollständigen Informationen über die erworbenen Wertpapiere gegeben hat.
Aus diesen Gründen hat der Richter die Verträge aufgelöst und die Bank dazu verurteilt, dem Sparer alle für den Kauf der Wertpapiere aufgewendeten Beträge zuzüglich der gesetzlichen Zinsen und Zinsen in Höhe von 12 % pro Jahr für die gesamte Dauer des Verfahrens (18 Monate) zurückzuzahlen.
Das Aktionärskomitee Südtirol und Robin laden die Aktionäre ein, sich mit einer Interessensbekundung an comitatoazionistisuedtirol@gmail.com oder aksuedtirol@gmail.com zu wenden.
Walther Andreaus, Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol
Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.