Dividende in bar oder in Aktien? - Was Aktionäre von Volksbank und Sparkasse beachten sollten

Eingabe des Aktionärskomitees Südtirol bei der Consob in Bezug auf die Volksbank, um die Transparenz der Informationen zu gewährleisten

Die Aktionäre der beiden größten Südtiroler Banken werden in den nächsten Tagen eine hohe Dividende erhalten. Die Südtiroler Volksbank schüttet bei einem Nettogewinn von 101 Mio. EUR eine Dividende von 32 Mio. EUR aus, zahlbar am 17. Mai, während die Südtiroler Sparkasse bei einem Nettogewinn von 82 Mio. EUR insgesamt 21 Mio. EUR ausschüttet, zahlbar am 26. April.

Die Aktionäre/Sparer können außerdem wählen, ob die Dividende in bar oder in Form von Bankaktien ausgezahlt werden soll. Die Banken argumentieren, dass die Möglichkeit, die Dividendenausschüttung in Form von Aktien zu beantragen, eine Chance für die SparerInnen darstellt, da sie nicht der für Barzahlungen vorgesehenen Besteuerung von 26 Prozent unterliegt. In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass die Besteuerung nicht aufgehoben, sondern nur auf den Zeitpunkt des Verkaufs der Aktien verschoben wird, da der Gewinn dann als Veräußerungsgewinn (derzeit noch mit 26 %) besteuert wird.

Nach Ansicht des Verbraucherschutzvereins Robin und des Aktionärskomitees Südtirol sollten die SparerInnen bedenken, dass die Bezahlung der Dividende in Aktien die gleichen Risiken birgt wie eine Anlage in dieselben Aktien, die, soweit bekannt, immer noch hochriskante illiquide Finanzprodukte sind.

Am Beispiel der Volksbank werden die Aktionäre/Sparer angesichts der zahlreichen Risiken, die in den Informationsunterlagen der Bank genannt werden, die Entscheidung gut überlegen müssen, auf eine Barzahlung zu verzichten, um die Aktien der Bank zu erhalten.

Wir beziehen uns unter anderem auf:

  • das Risiko der Illiquidität des Wertpapiers, das die Unmöglichkeit oder zumindest die Schwierigkeit mit sich bringt, die Anlage innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu liquidieren, ohne dabei erhebliche Wertverluste hinnehmen zu müssen;

  • das Risiko, dass die Bank nach den geltenden Vorschriften nicht über genügend Eigenkapital verfügt, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen;

  • das Risiko, das sich aus den laufenden Gerichtsverfahren ergibt, insbesondere aus der vom Gericht von Venedig zugelassenen und vom Berufungsgericht bestätigten Sammelklage, die unter anderem dazu geführt hat, dass sich die entsprechende Rückstellung für "Risiken und Belastungen" verdoppelt hat und von weniger als 25 Mio. EUR Ende 2022 auf über 50 Mio. EUR Ende 2023 gestiegen ist

  • das Risiko im Zusammenhang mit der Bonitätsbeurteilung der emittierenden Bank, die in einem hochriskanten, sogar spekulativen Bereich angesiedelt ist;

  • das Risiko der Nichtumsetzung des strategischen Plans;

  • das Risiko im Zusammenhang mit der Entwicklung des Immobilienmarktes, auch in Anbetracht der Tatsache, dass die Volksbank Presseberichten zufolge an der Spitze eines Bankenpools steht, der bisher fast 200 Millionen Euro zur Unterstützung der Waltherspark AG ausgezahlt hat, die in den berüchtigten Zusammenbruch der internationalen Signa/Benko-Gruppe verwickelt war

  • das Risiko, das mit der Anwendung des so genannten Bail-in verbunden ist, bei dem der Aktionär der Gefahr einer vollständigen oder teilweisen Abschreibung des Wertes der gehaltenen Aktien ausgesetzt ist, wenn das Krisenmanagementverfahren der Bank eingeleitet wird

  • das Risiko eines Interessenkonflikts, der darin besteht, dass die Bank ein direktes Interesse daran hat, die Dividende in Aktien statt in Bargeld zu zahlen und somit über risikoreiche Wertpapiere statt über liquide Mittel zu verfügen, was einen Interessenkonflikt mit den Interessen der Sparer darstellt;

  • die - wenn auch geringe - Komplexität, die die Volksbank-Aktien kennzeichnet.

     

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass das Aktionärskomitee Südtirol zum besseren Schutz der SparerInnen beschlossen hat, bei der Consob, der Banca d'Italia und der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt eine Beschwerde gegen die Volksbank einzureichen, um auf die fehlenden Informationen in den Unterlagen hinzuweisen, die für die Auszahlung der Dividende in Aktien verteilt wurden.

    In der Beschwerde wurden die über den Sachverhalt unterrichteten Behörden außerdem aufgefordert, den Vorgang zumindest so lange auszusetzen, bis alle erforderlichen Untersuchungen durchgeführt worden sind.

22. Apr. 2024