Ende der 1990er Jahre wurden von den Banken an Hunderttausende italienischer SparerInnen Argentinische Anleihen verkauft. Das Phänomen des Verkaufs solcher Anleihen in Italien war so massiv, dass die ItalienerInnen die zweitgrößte Gruppe in der Welt (nach den ArgentinierInne) waren, an die solche Anleihen verkauft wurden. An den Schaltern verschwiegen die Banken den SparerInnenn häufig die Risiken, die mit dem Kauf der Anleihen verbunden waren, die von einem Staat ausgegeben wurden, der sich bereits Ende der 1990er Jahre in einer schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage befand. Die von der argentinischen Regierung selbst erstellten Prospekte (sog. offering circulars) wiesen zwar wahrheitsgemäß auf die schwierige Situation des Emittenten hin, doch wie bereits erwähnt, haben viele Banken diese Dokumente entweder nicht gelesen oder die SparerInnen nicht pflichtgemäß über die schwerwiegenden kritischen Aspekte der Wertpapiere selbst informiert. Dank der Arbeit der Anwälte vieler italienischer Verbraucherverbände haben die Gerichte, die Berufungsgerichte und schließlich auch der Oberste Kassationsgerichtshof die gemeldeten Verstöße gegen die Informationspflichten anerkannt und die Banken mit Tausenden von Urteilen dazu verurteilt, die SparerInnen vollständig zu entschädigen. In Südtirol war diese Tendenz der Rechtsprechung zugunsten der SparerInnen leider nicht erfolgreich, und das Landesgericht Bozen wies alle Entschädigungsforderungen der SparerInnen ab und verurteilte sie auch zur Zahlung der Prozesskosten. Für einen Sparer, der große Summen in argentinische Anleihen investiert hatte, hat der Anwalt unseres Aktionärskomitees, Prof. Massimo Cerniglia, eine Klage gegen die Südtiroler Sparkasse eingereicht. Das Landesgericht Bozen gab dem Sparer Unrecht, aber der Sparer, der seinem Anwalt vertraute, legte Berufung ein. In einem kürzlich ergangenen Urteil hob das Oberlandesgericht Bozen, Berichterstatter Dr. Joppi, die Entscheidung des Landesgerichts auf und erkannte an, dass die Sparkasse beim Verkauf der argentinischen Anleihen an den Sparer gegen die gesetzlich festgelegten Informationspflichten verstoßen hat und daher dem Anleger alle im Prospekt (sog. Emissionsprospekt) enthaltenen negativen Informationen über den Emittenten hätte übermitteln müssen. Nur so konnte der Sparer die Geschäfte in voller Kenntnis der Risiken tätigen. Für Walther Andreaus, Vorsitzender des Aktionärskomitees Südtirol ist das Urteil des Bozner Berufungsgerichts von großer Bedeutung wegen der Grundsätze, die es zum Ausdruck bringt. Auch weil es zeigt, dass, wenn die vielen SparerInnen, die in der ersten Instanz verloren haben, ihren Kampf fortgesetzt hätten und zum Berufungsgericht (und auch zum Kassationsgerichtshof) gegangen wären, es nicht so viele negative Urteile gegeben hätte. Im Gegensatz zu den anderen italienischen Gerichten, die stattdessen den SparerInnen Recht gegeben haben. Aus diesem Grund sind die Südtiroler SparerInnen eingeladen, ihre Fragen zu ihren Beziehungen zu den Banken, Finanzinstituten und Versicherungen in der Region an die folgende E-Mail-Adresse zu richten "comitatoazionistisuedtirol@gmail.com", wobei in der Betreffzeile der Name des Vermittlers und im Text der E-Mail folgende Angaben zu machen sind: Vorname, Nachname, Steuernummer, Geburtsort und -datum, Wohnanschrift, E-Mail und Telefonnummer.
Walther Andreaus
Vorsitzender des Aktioärskomitees Südtirol
“Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren”