Verbraucherschutz- Vereine Robin und CCI setzen sich für Medienpluralismus in Trentino-Südtirol ein

„Medienmonopole sind Gefahr für die Demokratie“

Mit einem offenen Brief an die zuständigen Behörden setzen sich die
Verbraucherschutzvereine Robin und Centro Consumatori Italia für den Schutz des
Informationspluralismus in Südtirol und im Trentino ein. Neben einem
Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wird auch eine „Class Action“ sowie ein
Aufhebungsverfahren des „Gasparri-Gesetzes“ ins Auge gefasst.

Der offene Brief wurde mit Unterstützung von Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia verfasst,
einem Experten für die Probleme des Informationspluralismus und Rechtsberater des
Presseverbandes.
Das Schreiben geht von der Feststellung aus, dass der Medienpluralismus einen Wert der
Verfassung und der Europäischen Union darstellt und nicht nur im Recht auf Information zum
Ausdruck kommt, sondern auch im Recht auf objektive, demokratische und von wirtschaftlichen oder
politischen Zwängen freie Information.
Das Schreiben prangert daher in deutlicher und dokumentierter Form die kritische Situation des
Medienpluralismus in der Region Trentino-Südtirol an, da eine einzige Unternehmensgruppe, die
Athesia AG, fast 80 % der Verlags- und Informationsressourcen zentralisiert.
Diese untragbare Situation wird durch das Gasparri-Gesetz ermöglicht, das die bisherigen
Beschränkungen der Medienkonzentration aufhebt und damit die Feststellungen in zahlreichen
Urteilen des Verfassungsgerichts, insbesondere im Urteil Nr. 466 aus dem Jahr 2002, das auf eine
Klage von Herrn Cerniglia hin die Verfassungswidrigkeit des Maccanico-Gesetzes erklärte, außer
Kraft setzt.
Die Verbraucherverbände fordern daher die Europäische Kommission auf, ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen Verstoßes gegen Artikel 11 der EU-Charta
einzuleiten. Neben anderen Initiativen kündigen die Verbände die Einleitung einer „Class Action“ an,
um das subjektive Recht der Bürger und Unternehmen auf Pluralismus zu schützen.
Der Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin, Walther Andreaus und der Präsident
von Centro Consumatori Italia, Rosario Trefiletti sehen es als grundlegend an, dass ein
pluralistisches Medienangebot gewährleistet wird, weil ohne freien Austausch der Meinungen und
ohne vielfältige Information die Demokratie nicht funktionieren kann. Ein Medienmonopol auch noch
mit Millionen Euro an öffentlichen Beiträgen zu fördern ist unverantwortlich und nicht zu
rechtfertigen. Das geeignetste Mittel zur Rückbindung der Eigeninteressen der Medien und der
Journalisten an die Interessen der Allgemeinheit bleibt der Wettbewerb zwischen den Medien sowie
das Persönlichkeitsrecht der BürgerInnen.“
 

Hier ist der offene Brief:

VERBRAUCHERSCHUTZVEREIN ROBIN
Lafot 13/a I-39040 Margreid (BZ)
www.robinreport.it, robin-bz@gmx.net
CENTRO CONSUMATORI ITALIA

Sede Via Salandra 6 - 00185 Roma Tel. 06 86356545 C.F. 96438650580
www.centroconsumatoriitalia.it - info@centroconsumatoriitalia.it

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An die Präsidentin der Europäischen Kommission,
An den Präsidenten der Italienischen Republik,
An den Präsidenten des Ministerrats,
An den Minister für wirtschaftliche Entwicklung,
An den Präsidenten der AGCM - Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato,
An den Präsidenten der AGCOM - Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni,
An den Präsidenten der Region Trentino-Südtirol,
An den Landeshauptmann der Autonomen Provinz Bozen,
An den Unterstaatssekretär im „Dipartimento per l'informazione e l'editoria“


OFFENER BRIEF


des Verbraucherschutzvereins Robin und dem Centro Consumatori Italia - unterstützt von Prof. Massimo Cerniglia, Rechtsanwalt, mit Zustellungsanschrift in Rom, Via Panama 52 - zum Schutz des Medienpluralismus in der Autonomen Region Trentino-Südtirol und in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol.
Bekanntlich sind Pluralismus, Objektivität, Vollständigkeit und Unparteilichkeit der Information sowie Offenheit für unterschiedliche Meinungen von politischen, sozialen, kulturellen und religiösen Strömungen Werte, die in unserer Verfassungscharta garantiert sind.


In der von der AGCOM 2018 durchgeführten Erhebung zum Stand der Lokalinformation heißt, dass:
«Der in der Verfassung vorgesehene und garantierte Pluralismus wird nicht nur durch das "Recht auf Information" als aktives Profil der Meinungsfreiheit, das sich auf diejenigen bezieht, die im Mediensystem tätig sind, sondern auch durch das "Recht auf Information" als passives Profil, das sich auf alle Bürger als Bestandteile der öffentlichen Meinung bezieht, auf die sich die Demokratie gründet, zurückgeführt.
Die Anerkennung eines "Rechts auf Information" in Verbindung mit der Meinungsfreiheit wird als Wert eines Rechts qualifiziert, das nicht nur "individuell", sondern auch "funktional" ist, da es instrumentell und natürlich auf das ordnungsgemäße Funktionieren des demokratischen Lebens und allgemeiner auf den sozialen Zusammenhalt ausgerichtet ist.
Ein angemessenes Maß an Pluralismus im oben genannten Sinne wird durch die Breite des Informationsangebots, das Vorhandensein einer bedeutenden Anzahl unabhängiger Stimmen, das Vorhandensein verschiedener Arten von Medien in dem betreffenden Kontext und schließlich durch die Vielfalt der Eigentümer der einzelnen Medien gewährleistet.» (siehe "L'informazione locale nell'alveo della tutela del pluralismo", S. 5, verfügbar unter folgendem Link: https://www.agcom.it/documents/10179/12791486/Allegato+8-2-2019/4c8a64e8-9102-4d8889efa64effbad6cb?version=1.0) .
Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil Nr. 155 aus dem Jahr 2002 das verfassungsrechtliche Gebot bekräftigt, wonach das Recht auf Information sowohl durch den Pluralismus der Quellen, aus denen Wissen und Nachrichten geschöpft werden, qualifiziert und gekennzeichnet sein muss - damit sich die Bürger unter Berücksichtigung unterschiedlicher Standpunkte, kultureller und politischer Orientierungen ein eigenes Urteil bilden können - als auch durch die Objektivität und Unparteilichkeit der bereitgestellten Daten und schließlich durch die Kompetenz, Korrektheit und Kontinuität der bereitgestellten Informationstätigkeit.
In Artikel 11 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es ausdrücklich,
dass der Pluralismus geachtet werden muss, und auch aus diesem Grund befassen sich die EU-Institutionen seit Jahren mit diesem Thema. Siehe in diesem Sinne die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zur Konzentration und zum Pluralismus der Medien in der Europäischen Union (siehe https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-6-2008-0459_DE.html).
In dieser Maßnahme, soweit es uns interessiert, heißt es:
« A. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihr Engagement für die Verteidigung und Förderung des Medienpluralismus als wesentlichen Pfeiler des in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechts auf Informationsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung, die nach wie vor Grundprinzipien zur Wahrung der Demokratie, des bürgerlichen Pluralismus und der kulturellen Vielfalt sind, bekräftigt hat,
(...)
F. in der Erwägung, dass das Unesco-Übereinkommen über kulturelle Vielfalt unter anderem der Schaffung von die Medienvielfalt begünstigenden Bedingungen beträchtliche Bedeutung beimisst,
(...)
N. in der Erwägung, dass erfahrungsgemäß eine uneingeschränkte Eigentumskonzentration den Pluralismus und die kulturelle Vielfalt gefährdet, und in der Erwägung, dass ein ausschließlich auf dem freien Marktwettbewerb beruhendes System allein den Medienpluralismus nicht gewährleisten kann,
(...)
V. in der Erwägung, dass die Medien nach wie vor ein Instrument der politischen Einflussnahme sind und dass die bei privaten Medienunternehmen bestehende Tendenz, sich vor allem am finanziellen Gewinn zu orientieren, die Fähigkeit der Medien zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Hüter der Demokratie erheblich gefährdet; in der Erwägung, dass dies die Gefahr einer Einbuße an Vielfalt, Qualität der Inhalte und Meinungspluralismus birgt; in der Erwägung, dass demzufolge der Schutz des Medienpluralismus nicht
ausschließlich den Marktmechanismen überlassen werden sollte, »


In Anbetracht der obigen Ausführungen hat das Europäische Parlament:


« 1. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Medienpluralismus zu wahren, dafür zu sorgen, dass alle EU-Bürger Zugang zu freien und vielfältigen Medien in allen Mitgliedstaaten haben, und Verbesserungen zu empfehlen, wo sie erforderlich sind;
2. ist der festen Überzeugung, dass ein pluralistisches Mediensystem eine Grundvoraussetzung für das Fortbestehen des demokratischen europäischen Gesellschaftsmodells ist;
(...)
4. betont, dass die Eigentumskonzentration im Mediensystem ein Umfeld schafft, das die Entstehung von Monopolen auf dem Werbemarkt begünstigt, Hindernisse für den Marktzutritt für neue Akteure schafft und auch zu einer Vereinheitlichung der Medieninhalte führt;
5. verweist darauf, dass die Entwicklung des Mediensystems zunehmend durch Gewinnstreben motiviert ist und daher gesellschaftliche, politische oder ökonomische Prozesse bzw. in den Verhaltenskodizes der Journalisten verankerte Werte nicht in gebührendem Maße gewahrt werden; ist deshalb der Ansicht, dass das Wettbewerbsrecht mit dem Medienrecht verzahnt werden muss, um Zugang, Wettbewerb und Qualität zu gewährleisten und Interessenkonflikte zwischen der Eigentumskonzentration im Medienbereich und der
politischen Macht, die dem freien Wettbewerb, gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle und dem Pluralismus schaden, zu vermeiden;
(...)
7. fordert die Kommission auf, sich zu verpflichten, einen stabilen Rechtsrahmen zu fördern, der ein hohes Schutzniveau des Pluralismus in allen Mitgliedstaaten gewährleistet;
(...)
12. fordert eine konsequente Anwendung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen auf EU- und nationaler Ebene, um eine hohe Wettbewerbsintensität sicherzustellen und den Marktzutritt für neue Wettbewerber zu ermöglichen;
(...)
19. unterstützt die Schaffung einer Charta für Medienfreiheit, um die freie Meinungsäußerung und den Pluralismus zu gewährleisten;»

 

In der AGCOM-Bestandsaufnahme über die Lokalinformation heißt es außerdem, dass:


«In Italien scheint die Aufmerksamkeit für lokale Informationen, die eine Art von Informationen darstellen, die sich auf das Gebiet oder die lokale Realität beschränken, breit gefächert zu sein, wenn man bedenkt, dass 86% der Bürger normalerweise über lokale Ereignisse informiert sind, und zwar über Fernsehsender, Radiosender, Zeitungen oder Online-Dienste (Websites und Apps von Online-Zeitungen, soziale Netzwerke, Suchmaschinen), auch wenn es eine deutliche Inhomogenität zwischen den verschiedenen Regio-
nen des Landes gibt.
Insbesondere in Regionen, die durch starke lokale Gemeinschaften mit kulturellen und/oder sprachlichen Besonderheiten gekennzeichnet sind, wie das Aostatal und Trentino-Südtirol, die einen sehr hohen Prozentsatz von nahezu 100 % der lokalen Bevölkerung aufweisen (98 % bzw. 96 %), ist ein ausgeprägtes Interesse an lokalen Informationen festzustellen.» (siehe "Ein Überblick über die Nachfrage nach lokalen Informationen", S. 6, verfügbar unter dem oben genannten Link).
Um den Informationspluralismus zu gewährleisten - wie das Verfassungsgericht feststellt - ist es daher notwendig, dass eine Vielzahl verschiedener Stimmen vorhanden ist und geltend gemacht werden kann, verstanden als die größtmögliche Anzahl verschiedener, unabhängiger und konkurrierender lokaler Quellen, und dass die "herausragende Stellung eines privaten Subjekts oder einer Gruppe" verhindert wird.
Siehe aber auch die folgende Passage aus der oben zitierten AGCOM-Erhebung (S. 9-10):
«Relevanter und in einigen Fällen problematischer erscheint hingegen die Tatsache, dass sich in einigen Regionen (insbesondere Trentino-Südtirol, Sardinien, Apulien, Molise und Sizilien) Positionen mit einer hohen Informationskraft einiger privater Subjekte herausbilden.
(...)
Letztendlich zeigt die Analyse des regionalen Informationssystems einige kritische Punkte auf, die angegangen werden müssen, da die regionale und oft auch die provinzielle Informationsdimension für die Meinungsbildung auf lokaler Ebene von absoluter Bedeutung ist. In diesem Sinne gefährden die Entstehung von Machtpositionen im Informationsbereich auf regionaler Ebene, das Verschwinden unabhängiger Stimmen, die Verquickung von Information und lokaler Politik, die zahlreichen Einschüchterungen und
Bedrohungen des journalistischen Berufsstandes durch kriminelle Organisationen sowie die Undurchsichtigkeit bestimmter Eigentumsstrukturen die demokratische Entwicklung unseres Landes.»


In Trentino-Südtirol hat die führende Gruppe Athesia einen sehr hohen Anteil an der Gesamtzahl der Lokalnachrichten (78,1 %), der wie folgt beschrieben wird:


«Athesia ist eine Verlagsgruppe mit Sitz in Bozen, die Ende des 19. Jahrhunderts gegründet wurde und heute aus einer Reihe von Unternehmen besteht, die direkt oder indirekt der Athesia AG unterstehen.
(...)
Heute kontrolliert die Gruppe im Medienbereich Unternehmen wie Athesia Druck GmbH, Radio Dolomiti, Media Alpi Pubblicità, SIE (vor kurzem von einer lokalen Gruppe übernommen), SETA (vor kurzem von GEDI übernommen), RTT und On Air, zu dem unter anderem die wichtigsten Tageszeitungen der Region gehören. Die Gruppe wurde als ein auf die Veröffentlichung von Tageszeitungen (und Zeitschriften) spezialisiertes Unternehmen gegründet und konsolidiert und expandierte später in die Bereiche Radio und Online-Publishing.
(...)
Eine Analyse der Marktanteile (gemessen an der Auflage) sowohl in der Region als auch in den Provinzen Trient und Bozen zeigt eine erhebliche redaktionelle Konzentration (siehe Abbildung 2.12). Die Gruppe, zu der, wie bereits erwähnt, Dolomiten (12,7 Mio. Exemplare), L'Adige (7 Mio.) und Trentino-Alto Adige (fast 6 Mio.) gehören, hat einen Anteil von mehr als zwei Dritteln (68 %) an der Auflage aller in der Region ver-
kauften Zeitungen (national und lokal). Darüber hinaus ermöglicht die Bandbreite der Titel sowohl eine territoriale als auch eine sprachliche Diversifizierung (siehe Abbildung 2.12), wobei L'Adige in Trient (43 %) und in der italienischen Gemeinschaft führend ist und Dolomiten in Bozen (58 %) und in der deutschsprachigen Gemeinschaft (während die beiden anderen Titel in den beiden Provinzen ähnliche Positionen einnehmen, nämlich etwa 15 %).
(...)

Auch im Rundfunk nimmt die Gruppe eine wichtige Stellung ein. Insbesondere hält Athesia eine 50%ige Beteiligung am führenden Radiosender der Region (Südtirol 1), der 13% der Bevölkerung erreicht (TER-Zahlen) und damit alle anderen nationalen und lokalen Sender übertrifft. Darüber hinaus wird das Angebot durch andere Radiomarken ergänzt, darunter Radio Dolomiti, das eine Reichweite von etwa 5 % der Bevölkerung erreicht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich in Trentino-Südtirol in den Händen einer privaten lokalen Gruppe, Athesia, eine Position von beträchtlicher Informationsstärke abzuzeichnen scheint, die durch ein komplettes und diversifiziertes Spektrum von Aktivitäten im Mediensektor (einschließlich der Werbekomponente) und auf der Grundlage einer soliden wirtschaftlichen und finanziellen Position einen bedeutenden Einfluss auf das gesamte territoriale Ökosystem (einschließlich der verschiedenen Sprach- und Kulturgemeinschaften) ausübt.» (vgl. S. 43-46 der oben zitierten AGCOM-Erhebung).


In diesem Zusammenhang ist noch Folgendes anzumerken.
Der Senator der Demokratischen Partei, Gianclaudio Bressa, hat mit seiner Anti-Monopol-Initiative für das Medienwesen die Aufnahme eines Änderungsantrags in das Haushaltsgesetz 2022 gefordert, der den Rechtsrahmen in Frage stellt, der heute die Bildung von Medienkonzentrationen - auf regionaler Ebene - sogar zu 100 % zulässt (während das vor 2004 geltende Gesetz eine Grenze von 50 % vorsah).
Ein weiterer Absatz der Abänderung sieht vor, dass ein Verleger in einer marktbeherrschenden Stellung keinen Zugang zu finanziellen Beiträgen für die Veröffentlichung von Minderheiten hat. Die Verlagsanstalt Athesia AG besitzt, wie gesagt, fast 80 Prozent des Medienmarktes in Südtirol und im Trentino und erhält jährlich 6,2 Millionen Euro an öffentlichen Beiträgen für das Verlagswesen.
Das Monopol der Athesia AG ist umso auffälliger, wenn man bedenkt, dass bei der größten Südtiroler Zeitung „Dolomiten“ keine Trennung zwischen Verlag und Redaktion besteht.
Der Chefredakteur der Zeitung ist nämlich - gemeinsam mit der Familie Ebner - Mehrheitsaktionär
und Bruder des Verlegers, der seinerseits auch Präsident der Handelskammer Bozen ist. Kurzum, man könnte von einem echten "harmonischen Wirrwarr" sprechen.
Es ist auch zu bedenken, dass das Gesetz über die Medienkonzentration nach dem Urteil Nr. 466 vom 8. Oktober 2002 des Verfassungsgerichts erlassen wurde, das - auf Antrag des Rechtsanwalts Prof. Massimo Cerniglia - die durch das geltende Gesetz (das so genannte Maccanico-Gesetz) eingeführten Beschränkungen des Fernsehpluralismus für verfassungswidrig erklärt hatte.
Infolge dieses Urteils musste der Fermsehsender Rete 4 auf einen Satelliten umgestellt werden, so dass für andere Medienunternehmen Raum blieb, um den Pluralismus zu gewährleisten.
Unter der Regierung Berlusconi wurde jedoch 2004 das Gasparri-Gesetz erlassen, mit dem das Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit mit einem einzigen Schlag, für null und nichtig erklärt wurde.
Leider wurde der Änderungsantrag von Senator Bressa von der Präsidentin des Senats für unzulässig erklärt, und obwohl auch die Antitrusthörde über diese Situation informiert wurde, scheint die AGCM keine Maßnahmen zum Schutz des Pluralismus ergriffen zu haben.


Der eingangs skizzierte europäische und verfassungsrechtliche Regelungsrahmen würde es nach Ansicht der Verfasser ermöglichen dass:
1. von Seiten der NutzerInnen von Medien- und Informationsdiensten (sowie durch Medienunternehmen) eine Sammelklage zum Schutz des Pluralismus einzubringen, verstanden als subjektives Recht mit verfassungsrechtlichem und unionsrechtlichem Schutz;
2. die Europäische Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen Verstoßes gegen die europäischen Rechtsvorschriften zum Schutz des Pluralismus in den Medien einzuleitet;
3. die Antitrustbehörde AGCM ein Verfahren zum Schutz des Pluralismus einleitet;
4. man sich an das Verfassungsgericht wendet, um über die Verfassungswidrigkeit des Gasparri-Gesetzes zu entscheiden (wegen Verstoßes gegen Artikel 21 der Verfassung und die europäischen Rechtsvorschriften), nachdem ihm in einem instrumentellen Verfahren, eine konkrete Frage gestellt wurde;
5. die nationalen Gerichte, das Gasparri-Gesetz nicht anwenden, da es gegen das Recht der Europäischen Union verstößt.


Bevor die oben genannten Initiativen ergriffen werden, sowie alle anderen Initiativen, die für angemessen gehalten werden,

 


ERSUCHEN WIR SIE
Maßnahmen zu ergreifen, um die verfassungsmäßigen und unionsrechtlichen Werte des Informationspluralismus in der Region Trentino-Südtirol zu gewährleisten.


Mit freundlichen Grüßen


Bozen-Trento, 25. Januar 2022.
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Walther Andreaus
Direktor des Verbraucherschutzvereins Robin
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Rosario Trefiletti
Präsident des Centro Consumatori Italia

 

26. Jan. 2022