Aufsehenerregendes Urteil gegen die Südtiroler Sparkasse

Zur Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 400.000 Euro für einen Aktienverkauf verdonnert

 

Das Aktionärskomitee Südtirol teilt mit, dass die Sparkasse eine weitere schwere Niederlage im Kampf gegen die Aktionäre der Bank erlitten hat.

Im Jahr 2017 wandte sich eine Dame aus Bozen an Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia und Rechtsanwalt Alessandro Caponi, heute Rechtsberater des Aktionärskomitees Südtirol.

Die verwitwete Dame hatte 2008 ihre gesamten Ersparnisse (ca. 350.000 Euro) in Sparkassen-Aktien investiert. Dieser Betrag war faktisch die gesamte Abfertigung, die ihr verstorbener Ehemann erhalten hatte.

Der Verlust hatte 2017 bereits mehr als 70% betragen!

Die Anwälte Cerniglia und Caponi reichten vor dem Bozner Landesgericht umgehend eine Klage gegen die Sparkasse ein und prangerten die schweren Versäumnisse der Bank beim Verkauf der Aktien an.

Die Bank erschien vor Gericht und bestritt jegliches Versäumnis.

Das Landesgericht Bozen gab jedoch in einem Urteil des Richters Tarneller vom 25.2.2021 dem Antrag der Sparerin in vollem Umfang statt und verurteilte die Bank zur Zahlung von 339.040,00 € zuzüglich Zinsen und Prozesskosten, insgesamt also ca. 400.000 €.

Das Gericht erkannte an, dass die Bank bei der Transaktion unvollständig und mangelhaft beraten hatte, so dass die Sparerin ihre gesamten Ersparnisse auf unverantwortliche Weise anlegen konnte.

Dies ist das siebte Urteil gegen die Sparkasse für den Aktienverkauf 2008.

Die Bank sollte die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

 

Am 3. März 2021, um 14:30 Uhr, findet vor dem Strafgericht Bozen eine Vorverhandlung zur möglichen Anklage einiger ehemaliger Verwalter und Führungskräfte der Sparkasse statt. Zu den schweren Straftaten, für die sie von der Staatsamwaltschaft verantwortlich gemacht werden, gehört schwerer Betrug, begangen an 11.000 SparerInnen, die im Jahr 2012 Aktien bei der Kapitalerhöhung der Bank erworben hatten.

Die Aktionäre der Kapitalerhöhung von 2008, wie auch die von 2012, können den von der Sparkasse verursachten Schaden ersetzt bekommen, wie die Urteile des Bozner Landesgerichts zeigen.

Mehr als 1.500 Aktionäre von Sparkasse und Volksbank haben sich bereits an das Aktionärskomitee Südtirol gewandt, um ihre Rechte geltend zu machen.

 

Wir laden daher alle Aktionäre, sowohl der Sparkasse als auch der Volksbank, ein, eine Interessensbekundung an eine der folgenden E-Mail-Adressen des Aktionärskomitees Südtirol zu senden: "comitatoazionistisuedtirol@gmail.com", "comitatoazionistisparkasse@gmail.com" oder "comitatoazionistivolksbank@gmail.com", wobei in der Betreffzeile "SPARKASSE-AKTIEN" oder "VOLKSBANK-AKTIEN" und im Text des E-Mails anzugeben sind: Name; Vorname; Steuernummer; Geburtsort und -datum; Wohnsitzadresse; Datum, Gesamtpreis und Anzahl der erworbenen Aktien; E-Mail und Telefonnummer (Festnetz und/oder Handy).

 

Das Aktionärskomitee Südtirol fordert jedenfalls die Sparkasse dazu auf, mit den SparerInnen zu verhandeln, bevor sie mit zahlreichen weiteren Klagen und entsprechenden Urteilen überzogen wird.

 

Walther Andreaus

Präsident des Aktionärskomitees Südtirol

 

 

 

 

01. März 2021